Von:
Golf & Business Club Henri-Chapelle SA, 4841 Henri-Chapelle, Rue du Vivier 3, ZDU-Nummer 0429.045.549.
Artikel 1. Allgemeines
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern und Golf & Business Club Henri-Chapelle SA bezüglich der Gewährung des Spielrechts durch Golf & Business Club Henri-Chapelle SA.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit Golf & Business Club Henri-Chapelle SA für das Spielrecht generell.
- Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise als nichtig oder nicht anwendbar herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch in keiner Weise eingeschränkt. Eine ganz oder teilweise nichtige oder nicht anwendbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der nichtigen oder nicht anwendbaren Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Sollte sich zwischen den Parteien eine in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehene Situation ergeben, wird diese im Geiste dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
- Die Tatsache, dass Golf & Business Club Henri-Chapelle SA die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht für sich geltend macht, kann auf keinen Fall als Verzicht von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA auf die spätere Geltendmachung seiner Rechte ausgelegt werden.
- Golf & Business Club Henri-Chapelle SA kann seine Verwaltung Dritten übertragen. Der Inhaber des Spielrechts erklärt sich hiermit im Voraus einverstanden und nimmt noch einmal zur Kenntnis, dass es sich um ein Spielrecht von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA handelt.
- Golf & Business Club Henri-Chapelle SA behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Teilnehmer werden per E-Mail darüber informiert. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Januar des folgenden Jahres.
Artikel 2. Zustandekommen des Spielrechts
- Die Vereinbarung gilt nach der Anmeldung und schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Golf & Business Club Henri-Chapelle SA oder einen Partner.
- Sie sind verpflichtet, uns nach Bestätigung der Anmeldung binnen 60 Tagen eine Kopie Ihrer Platzreife-Bescheinigung oder Ihres offiziellen Handicaps zu schicken.
Artikel 3. Dauer und Kündigung des Spielrechts
- Das Spielrecht gilt für die Dauer eines Kalenderjahres und verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere zwölf Monate.
- Das Spielrecht endet:
- bei Tod;
- nach Eingang einer schriftlichen Kündigung einen Monat vor dem Ablauf des Spielrechts, also bis 30. November des jeweils laufenden Jahres;
- nach Kündigung durch Golf & Business Club Henri-Chapelle SA, weil der Beitrag oder ein beliebiger anderer Betrag, der Golf & Business Club Henri-Chapelle SA geschuldet wird, drei Monate nach einer Mahnung noch immer nicht gezahlt wurde, unbeschadet etwaiger Zahlungsklagen in diesem Zusammenhang;
- nach Kündigung durch Golf & Business Club Henri-Chapelle SA, weil die Verlängerung des Spielrechts aus anderen Gründen für Golf & Business Club Henri-Chapelle SA nicht zumutbar ist.
- Das Spielrecht ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Eine Kündigung im laufenden Jahr ist nicht möglich, da der Mitgliedsbeitrag das Spielrecht für ein ganzes Jahr umfasst. Bei Kündigung im laufenden Jahr besteht deshalb kein Erstattungs- oder Ermäßigungsanspruch.
Artikel 4. Spielgebühr
- Die Spielgebühr ist durch Einzugsermächtigung, per Überweisung oder in bar zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung bei Golf & Business Club Henri-Chapelle SA können die Leistungen von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA in Anspruch genommen werden.
- Bei Kündigung des Spielrechts im laufenden Jahr ist dennoch die Gebühr für das gesamte Jahr zu entrichten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung im Falle einer Kündigung unter dem Jahr.
- Golf & Business Club Henri-Chapelle SA ist zur Anpassung der Spielgebühr berechtigt.
- Bei einer Änderung des Beitrags an den Königlichen Belgischen Golfverband (FRBG) ist keine Kündigung möglich. Solche Beitragsanpassungen können direkt weiterberechnet werden, ohne dass ein Kündigungsrecht besteht. Diese Beitragserhöhungen werden immer direkt weiterberechnet, nachdem sie vom FRBG beschlossen wurden.
- Bei einer Änderung des Beitrags an Golf Club Henri-Chapelle VoG/Asbl ist keine Kündigung möglich. Solche Beitragsanpassungen können direkt weiterberechnet werden, ohne dass ein Kündigungsrecht besteht. Diese Beitragserhöhungen werden immer direkt weiterberechnet, wenn sie vom Club beschlossen wurden.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung der Spielgebühr oder jedes anderen Betrags besteht automatisch und ohne vorherige Mahnung Zahlungsverzug. In diesem Fall fallen ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat an. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden vom Beginn des Zahlungsverzugs bis zur Begleichung des gesamten geschuldeten Betrags berechnet. Bei Nichtbegleichung der Spielgebühr oder eines anderen geschuldeten Betrags binnen 8 Tagen nach der ersten Mahnung behalten wird uns das Recht vor, zusätzlich 12,50 € Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
- Bei verspäteter Zahlung kann die Geschäftsführung von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA außerdem das Spielrecht entziehen.
- Sollte sich Golf & Business Club Henri-Chapelle SA zur Einleitung eines Inkassoverfahrens veranlasst sehen, werden 15 % des Hauptbetrags (mindestens 150,00 €) als Inkassogebühr berechnet.
Artikel 5. Datenschutz
Die Golf & Business Club Henri-Chapelle SA übermittelten personenbezogenen Daten und Transaktionsdaten (im Folgenden „Daten“) werden in der Datenbank von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA gespeichert. Die Daten werden zur Ausführung des Auftrags verwendet. Die Vertraulichkeitserklärung findet sich auf der Website von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA.
Artikel 6. Platzerlaubnis
- Bei der Ausübung des Spielrechts sind bestehende und künftige Vorgaben des FRBG zur Ausübung des Golfsports zu beachten.
- Bei der Ausübung des Spielrechts auf dem Golfplatz muss jederzeit die Platzreife-Bescheinigung oder eine gültige Handicap-Karte des FRBG oder eine Platzerlaubnis des Golfplatzes vorgelegt werden können.
- Der Spieler muss die FRBG-Karte oder die Platzerlaubnis auf Anfrage vorzeigen.
- Der Betreiber kann die Platzordnung jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
- Golf & Business Club Henri-Chapelle SA legt fest, an welchem Tag welche Mindestanforderung gilt.
- Golf & Business Club Henri-Chapelle SA ist befugt, das Spielrecht und die Benutzung anderer Einrichtungen des Golfplatzes einzuschränken, wenn Veranstaltungen oder Wettkämpfe in Kooperation mit dem Golfplatz abgehalten werden, der Golfplatz nach Ansicht des Clubs nicht benutzbar ist, der Zugang zum Golfclub verweigert wurde oder die Spielgebühr nicht (fristgerecht) an Golf & Business Club Henri-Chapelle SA entrichtet wurde.
- Das Spielrecht gilt insbesondere dann nicht, wenn der Golfplatz aufgrund von Instandhaltungsarbeiten und/oder Natur- und Landschaftspflege nicht benutzt werden kann.
Artikel 7. Spiel und Anweisungen
- Bevor Sie die reservierte Zeit in Anspruch nehmen, müssen Sie sich als Spieler*in von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA auf dem Golfplatz anmelden.
- Sie müssen die auf dem Golfplatz geltenden Regeln einhalten.
- Bei schweren Verstößen gegen die Platzregeln kann Golf & Business Club Henri-Chapelle SA auf dem Platz die üblichen Maßnahmen ergreifen und Sanktionen verhängen.
- Der Spieler muss die üblichen Golfregeln einhalten, die auf dem Platz gelten. Bei schweren Verstößen kann der Platzbetreiber auf dem Platz die üblichen Maßnahmen ergreifen und Sanktionen verhängen.
Artikel 8. Haftung
- Der Zugang zum Golfplatz, zu den Trainingsanlagen und zum Clubhaus erfolgt auf eigene Gefahr.
- Golf & Business Club Henri-Chapelle SA haftet nicht für Schäden, die seinen Mitgliedern, Teilnehmern oder Dritten in den Anlagen aus gleich welchem Grund entstehen.
- Sollte Golf & Business Club Henri-Chapelle SA jedoch haftbar sein, gilt eine Haftungsbeschränkung entsprechend den vorliegenden Bestimmungen. Golf & Business Club Henri-Chapelle SA haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch die Vorlage falscher und/oder unvollständiger Daten durch Sie oder in Ihrem Namen verursacht werden.
- Die Haftung von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA ist auf jeden Fall auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls von seinem Versicherer erstattet wird.
- Golf & Business Club Henri-Chapelle SA haftet nur für direkte Schäden und kann nicht für indirekte Schäden einschließlich Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schäden im Zusammenhang mit Geschäftsausfällen haftbar gemacht werden.
- Die hier genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA verursacht wurde. Golf & Business Club Henri-Chapelle SA haftet jedoch nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Weisungsempfänger.
- Für Schäden am Eigentum von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA wird der Verursacher haftbar gemacht.
Artikel 9. (E-Mail-)Adressänderung
Bei jeder (E-Mail-)Adressänderung ist Golf & Business Club Henri-Chapelle SA unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Werden Adressänderungen nicht rechtzeitig angezeigt und entstehen Golf & Business Club Henri-Chapelle SA so Kosten für die Aktualisierung der Daten, werden diese dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Mit der Zustellung schriftlicher Mitteilungen an die letzte bekannte (E-Mail-)Adresse hat Golf & Business Club Henri-Chapelle SA seine Mitteilungspflicht erfüllt und ist gegen jede Klage oder Forderung von Ihrer Seite geschützt, die sich darauf gründet, dass Sie die betreffende Mitteilung nicht erhalten haben.
Artikel 10. Geistiges Eigentum
Golf & Business Club Henri-Chapelle SA behält die ihm laut Urheberrecht oder anderen Gesetzen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum zustehenden Rechte und Zuständigkeiten. Golf & Business Club Henri-Chapelle SA ist berechtigt, die im Rahmen der Ausführung einer Vereinbarung erworbenen Kenntnisse auch zu anderen Zwecken zu nutzen, vorausgesetzt es werden keine streng vertraulichen Informationen zu den Teilnehmern an Dritte weitergegeben.
Artikel 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für alle Rechtsverhältnisse, an denen Golf & Business Club Henri-Chapelle SA beteiligt ist, gilt ausschließlich belgisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die am Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.
- Bei Reklamationen und/oder Beschwerden zu den Anlagen hat sich die spielberechtigte Person in erster Linie an die Verwaltung ihres Vereins (VoG) zu wenden. Sollte die Beschwerde nach Ansicht der spielberechtigten Person vom Verein (VoG) nicht zufriedenstellend gelöst werden, muss sie sich an den Betreiber wenden. Das Unternehmen veranlasst in diesem Fall die nötigen Schritte zur Klärung der Frage.
- Für Streitfälle mit einem Teilnehmer sind ausschließlich die Gerichte am Niederlassungsort von Golf & Business Club Henri-Chapelle SA zuständig.